Arbeitsbereich „Inwertsetzung von Kultur“
Der Arbeitsbereich „Inwertsetzung von Kultur“ der Abteilung Regionalentwicklung und Minderheitenschutz baut auf einer Reihe angewandter Vorgängervorhaben auf, die am Sorbischen Institut im Zuge der Auseinandersetzung mit dem Strukturwandel in der Lausitz in Zusammenarbeit mit Praxispartner:innen der sorbischen/wendischen Zivilgesellschaft, Kommunen im sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet und auch der LEAG sowie mit Lehrstühlen der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) durchgeführt wurden.
Aus diesen Vorgängervorhaben entstanden zwei thematische Perspektiven auf den Strukturwandel in der Lausitz als Grundlage für die Arbeit – unterteilt in zwei Aufgabenfelder sowie ein assoziiertes Drittmittelprojekt -, die im Rahmen des Arbeitsbereiches „Inwertsetzung von Kultur“ in den nächsten Jahren weiterverfolgt werden sollen.
Das erste Aufgabenfeld setzt bei dem Bemühen um eine Stärkung der sorbischen/wendischen Kultur an und ist eng mit dem ebenfalls im Rahmen des Strukturwandels geförderten Praxisvorhaben „Inwertsetzung des immateriellen Kulturerbes im deutsch-slawischen Kontext“ verknüpft, an dessen Organisation und Koordination die Abteilung Regionalentwicklung und Minderheitenschutz unmittelbar mitwirkt (Projektträger: Domowina Niederlausitz Projekt gGmbH).
Das zweite Aufgabenfeld konzentriert sich auf methodische Fragen der Wirkungsanalyse von gesellschaftlichen Projekten sowie von politischen Maßnahmen und Interventionen auf die Minderheitenkultur. Das umfasst auch Methoden und Maßstäbe der Bewertung von Kultur und für die Folgenabschätzung von Interventionen insbesondere im Rahmen politischer Entscheidungsprozesse. Notwendig dafür ist eine kulturelle Evaluationsforschung – im internationalen Sprachgebrauch ein „Cultural Impact Assessment“ (Kulturverträglichkeitsprüfung) -, die die kausalen Wirkungszusammenhänge transparent macht und die der für politische Entscheidungen relevanten Frage nachgeht, wie die Veränderung der Kultur gemessen und bewertet werden kann. Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur Vermeidung und/oder Abmilderung von (negativen) Effekten vorgeschlagen werden. Diese methodischen Fragen werden am Beispiel des Tagebaus und der Tagebaufolgelandschaften entwickelt.