Forschungskultur

Sicherstellung guter wissenschaftlicher Praxis

Das Sorbische Institut mit allen hier angestellten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hat sich zur Einhaltung von Regeln zur guten wissenschaftlichen Praxis verpflichtet. Dies dient dem Ziel, wissenschaftliche Redlichkeit sowie einen achtungsvollen und fairen Umgang untereinander sicherzustellen und wissenschaftlichem Fehlverhalten entgegenzuwirken.

Das Sorbische Institut folgt dabei den DFG-Leitlinien „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis„. Die zur Einhaltung notwendigen Maßnahmen werden in Kooperation mit der TU Dresden und in Anlehnung an die dortige „Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen“ (s.u.) umgesetzt. Dazu haben das Sorbische Institut (SI) und die TU Dresden (TUD) einen entsprechenden Kooperationsvertrag geschlossen.

Die Regeln der o.g. TUD-Satzung gelten damit auch für das wissenschaftliche und wissenschaftsakzessorische Personal am SI. Zur Beratung in Fragen wissenschaftlicher Redlichkeit sowie als Ansprechpersonen für alle Fälle möglichen Fehlverhaltens in diesem Bereich stehen die Ombudsperson bzw. die Vertrauensperson für den wissenschaftlichen Nachwuchs zur Verfügung. Diese sind nach vertraulicher Beratung auch zuständig für gegebenenfalls einzuleitende weitere Schritte.

Ombudsperson am Sorbischen Institut

Die Ombudsperson ist Ansprechperson, kann beraten und vermitteln bei allen Verdachtsfällen von wissenschaftlichem Fehlverhalten. Eine mögliche Anzeige wird vertraulich behandelt. Dies dient dem Schutz der anzeigenden Person ebenso wie der Person, gegen die sich ein Verdacht richtet. Liegt aus Sicht der Ombudsperson ein begründeter Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten vor, wird dieser ggf. an die zuständige Untersuchungskommission an der TU Dresden weitergeleitet.

Dr. Jana Piňosová
jana.pinosova[a]serbski-institut.de, Tel. +49 3591 4972-0

Stellvertreter:

Dr. Fabian Jacobs
fabian.jacobs[a]serbski-institut.de, Tel. +49 355 48576-482

Vertrauensperson für den wissenschaftlichen Nachwuchs

Die Vertrauensperson für den wissenschaftlichen Nachwuchs dient als erste Ansprechperson insbesondere für Promovierende und kann in Situationen, die mit Blick auf gute wissenschaftliche Praxis als problematisch empfunden werden, beraten und vermitteln. Bei Bedarf und erst nach Zustimmung der ratsuchenden Person können sie einen Konfliktfall an die Ombudsperson weitergeben. Das Recht, sich direkt an die Ombudsperson zu wenden, bleibt davon unberührt.

Dr. Jenny Hagemann
jenny.hagemann@serbski-institut.de, Tel. 0355 48 64 48 15

Alternativ zur Ombudsperson des Sorbischen Instituts kann auch das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingesetzte überregionale Gremium „Ombudsman für die Wissenschaft“ angerufen werden.

Weiterführende Links


TUD-Satzung (17 Seiten) und DFG-Kodex (32 Seiten) als PDF zum Download