Fulda - 14.11.2024

Delan – Delanowa – Delanec. Ein Familienname, drei Formen – Einblicke in die sorbische Namenstradition

Die Sprachwissenschaftlerin des Sorbischen Instituts, Dr. Anja Pohontsch, erklärte Standesbeamtinnen und Standesbeamten, worauf sie bei der Eintragung sorbischer Familiennamen achten müssen. Hintergrund ist das neue Gesetz zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts, das am 1. Mai 2025 in Kraft treten wird.

Am 9. November 2024 referierte Sprachwissenschaftlerin Dr. Anja Pohontsch beim Abschlussplenum der diesjährigen Tagung des Bundesfachverbandes deutscher Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Fulda zum Thema „Delan – Delanowa – Delany. Ein Familienname, drei Formen – Einblick in die sorbische Namenstradition “. Die anwesenden Standesbeamten waren sehr interessiert an der Thematik, für viele von ihnen war es der erste Kontakt mit dem Sorbischen. Überrascht waren sie von der Vielfalt der Formen weiblicher Familiennamen, da diese im Sorbischen geschlechtsspezifische sowie den Personenstand anzeigende Endungen aufweisen. Die Referentin unterstrich zum Schluss die Bereitschaft seitens des Sorbischen Instituts, bei konkreten Anfragen beratend zur Verfügung zu stehen und auch entsprechende Namensbeglaubigungen auszustellen.

Am 11. Juni 2024 hatte der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts beschlossen, das ab dem 1. Mai 2025 gelten wird. Von den Änderungen dieses Gesetzes profitieren dann auch sorbische verheiratete und unverheiratete Frauen sowie Töchter, denn dann können auch sie sich ihre sorbische Form des Familiennamens in offizielle Dokumente eintragen lassen, also Hana Šołćina bzw. Hana Šołćic. Bisher durften sie nach deutschem Namensrecht nur den sorbischen Vornamen und als Familiennamen die sorbische Form des Vaters oder Ehemannes eintragen lassen (Hana Šołta).

Im Frühjahr 2023 hatte das Bundesministerium für Justiz den ersten Gesetzentwurf zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts vorgelegt. Die Domowina hatte Gelegenheit, sich mit dem Entwurf zu beschäftigen und eine Stellungnahme abzugeben. Diese wurde abgestimmt mit den Räten für sorbische Angelegenheiten in Brandenburg und Sachsen sowie mit der Niedersorbischen und der Obersorbischen Sprachkommission, beide von der Maćica Serbska berufene und autorisierte Gremien für die Kodifizierung der niedersorbischen bzw. obersorbischen Schriftsprache.

Autorin: Anja Pohontsch